Erstes Bürgeler Bestattungsinstitut seit 1866

Im Trauerfall erreichbar unter

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Pietät Hayer

Am Maingarten 21
63075 Offenbach

Pietät Hayer – Wir sind für Sie da

Hilfe im Trauerfall

Wenn ein naher Angehöriger stirbt, löst dies bei seinen Angehörigen starke Gefühle aus, viele Menschen fühlen sich in dieser Situation alleine und wie in einem Schockzustand. Trotzdem müssen unmittelbar danach Formalitäten erledigt und wichtige Entscheidungen gefällt werden. In dieser nicht alltäglichen Situation kann das eine Überforderung darstellen.

In diesem Moment dürfen Sie von uns Hilfe erwarten, bitte rufen Sie uns an!

Unsere besondere Unternehmensphilosophie besteht darin, Ihnen möglichst alles abzunehmen – Sie entscheiden selbst, in welchem Umfang.

Schüttelnde Hände in der Trauer

Was tun im Trauerfall?

Sollte der Todesfall bei Ihnen zu Hause eintreten, müssen Sie zunächst Ihren Hausarzt verständigen. Sollte dieser nicht erreichbar sein, rufen Sie bitte den Notarzt (Tel. 112).

Wenn der Arzt den Tod festgestellt hat, stellt er eine schriftliche Bescheinigung aus, den sogenannten Leichenschauschein, der aus einem vertraulichen und einem nicht vertraulichen Teil besteht. Die Ausstellung ist die Voraussetzung dafür, dass der Verstorbene überführt werden darf.

Anschließend nehmen Sie mit uns Kontakt auf – wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar. Unter folgender Telefonnummer sind wir für Sie da: 

Pietät Hayer

Dokumente

Folgende Dokumente (Originale) sollten Sie zum persönlichen Gespräch mitbringen:

Leichenschauschein (Todesschein)

Leichenschauschein (Todesschein) des Arztes (bei in Krankenhäusern Verstorbenen wird der Leichenschauschein in der Regel von uns abgeholt).

Personalausweis der/des Verstorbenen
Geburtsurkunden / Heiratsurkunden / Scheidungsurteil

Bei Ledigen: Geburtsurkunde der/des Verstorbenen
Bei Verheirateten: Heiratsurkunde des/der Verstorbenen, Geburtsurkunde nicht erforderlich (in der Regel Familienstammbuch)
Bei Geschiedenen wie b.), zusätzlich Scheidungsurteil mit Stempel, wenn das Urteil Rechtskraft erlangt hat

Sterbeurkunde des Ehepartners

Falls Ehepartner bereits verstorben, auch dessen Sterbeurkunde.

Falls bereits Grabstätte vorhanden

Falls bereits Grabstätte vorhanden: Grabstättenausweis bzw. Lage und Bezeichnung des Grabes oder Todestag und Name des zuletzt dort Bestatteten.

Baldmöglichst:

Rentenkarte oder letzter Rentenbescheid

Rentenkarte oder letzter Rentenbescheid, insbesondere wegen Rentennummer für Rentenabmeldung

Krankenversicherungskarte

Falls Sie nicht alle Papiere finden, sind wir Ihnen gerne bei der Beschaffung behilflich.
Bitte sprechen Sie uns darauf an.

Pietät Hayer

WIR SIND FÜR SIE DA

In den schweren Stunden des Abschieds stehen wir Ihnen mit Einfühlungsvermögen und Professionalität zur Seite. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – Im Trauerfall sind wir erreichbar unter:

Im Trauerfall erreichbar