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Darauf vorbereitet sein …

Die Sorge, später einmal an einer schweren Erkrankung zu leiden, belastet viele Menschen.
Der medizinische Fortschritt ermöglicht heutzutage zahlreiche lebensverlängernde Maßnahmen. Nicht jeder Mensch möchte diese jedoch in Anspruch nehmen. Falls Sie sich selbst gegen solche Maßnahmen entscheiden würden, sollten Sie sich sorgfältig informieren und eine Patientenverfügung verfassen.

Diese tritt nur dann in Kraft, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen mündlich zu äußern. Sie legen damit schriftlich und vor dem Gesetzgeber bindend fest, welche medizinische Behandlung Sie in bestimmten Krankheitssituationen wünschen oder ablehnen.
Sie müssen diesen Text regelmäßig mit Datum und Unterschrift bestätigen, um die Gültigkeit zu erneuern, und dafür sorgen, dass Ihre Verfügung im Bedarfsfall gefunden wird.

Wir empfehlen Ihnen, bei allen juristischen Fragen professionelle Hilfe in Anspruch
zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln.

Staatliche Information:

Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Online-Broschüre mit wertvollen Hinweisen
zum Download an, um Ihre Patientenverfügung schriftlich zu fixieren.

www.bmj.de/Ratgeber/Patientenverfuegung_oe.html

Kirchliche Information:

Die Deutsche Bischofskonferenz bietet mit der Christlichen Patientenverfügung eine
überkonfessionelle Alternative. Dieser Ratgeber enthält neben den erforderlichen
juristischen Informationen eine klare geistliche Beratung zum Thema.

www.ekd.de/patientenverfuegung/44664.html

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