Aktuelles
Natur pur | geht auch in der Trauerhalle
Ein Baumstamm als Urne, umspielt von Sonnenblumen, Chrysanthemen, Rosen und ganz viel Physalis – gelb und orange wie die herbstliche Jahreszeit strahlt die Blumenpracht in der Trauerhalle.
Vollendet wird dieser Anblick durch eine große Sonnenblume als Krönung auf der Urne!
Die Auswahl der Urne fällt nicht immer leicht, doch in diesem Fall wusste die Familie sofort:
„Diese hier muss es sein!“
Und so hat die Baumstamm-Urne, welche erst seit wenigen Tagen unser Urnen-Regal schmückte, ihren neuen Bestimmungsort gefunden.
Noch klingen die Worte der Trauergäste nach, die sich alle einig sind: „Wie passend!“
Für einen Naturliebhaber genau das Richtige! In diesem Moment fängt
die Trauerhalle viele Erinnerungen an den Verstorbenen in seinem geliebten Wald ein, wo er so gerne seine Freizeit verbracht hat.
Immer wieder schön, was ein kleines Detail bewirken kann.
Wussten Sie, dass Baumstammurnen aus einem ganzen Stamm und aus einem Stück gefertigt werden? Sie sind daher sehr massiv, bieten dennoch im ausgehöhlten Innenraum genug Platz für die Aschekapsel.
Baumurnen können auf Wunsch entweder mit oder ohne Rinde angefertigt werden. Für die Herstellung werden zumeist Baumstämme von Bäumen wie Erle und Birke verwendet. Sie sind natürlich unbehandelt, ein reines Naturprodukt. Auf Kleber, Öle und Lacke wird verzichtet. Baumstammurnen sind somit naturbelassen und besonders nachhaltig. Sie sind Unikate, da jeder Stamm anders aussieht.
Holz ist die beste Basis für biologisch abbaubare Urnen, doch hier wird Holz in seiner ursprünglichsten Form verwendet. Die schützende Rinde unterstreicht dabei die natürliche Optik. Es ist eine schöne Art, seiner Naturverbundenheit Ausdruck zu verleihen.
Bei Interesse können Sie uns gerne kontaktieren und die Verfügbarkeit anfragen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Pietät Hayer
Auch wir sagen D A N K E
Am 13. Mai 2023 waren wir in der Holzfachschule in Bald Wildungen zu Gast wegen der Vielzahl positiver Bewertungen unserer geschätzten Kunden.
Wir haben die 250. Bestbewertung erreicht und sagen aufrichtig
D A N K E
allen Menschen, die wir während ihres Verlustes begleiten durften
für Ihre Treue
für jede kleine Aufmerksamkeit
Ihre Familie Hayer
Ihr Feedback ist unsere Motivation
Das Wichtigste an der Abwicklung einer Bestattung ist es, den Angehörigen das Gefühl zu geben, dass sie gut aufgehoben sind. Die Aufgaben eines Bestatters beschränken sich bei Weitem nicht nur auf die Organisation. Wir betreuen und begleiten Sie auf einem schwierigen Weg im Leben - es geht um Seelsorge, Empathie und Vertrauen, auch über die Beisetzung hinaus.
Mit jahrelanger Erfahrung zum Thema Bestattungswesen beraten wir Sie professionell zu all Ihren Fragen und Wünschen. Für uns ist es das größte Anliegen, die Angehörigen in diesem Prozess aufzufangen. Im Nachgang erfahren wir häufig, dass sich die Menschen, die zu uns gefunden haben, wohl fühlten. Und dieses Ziel gilt es zu erreichen.
Abschied unserer Liebsten mit persönlichen Details
Der Verlust eines geliebten Menschen ist stets eine Herausforderung für die Angehörigen. Es ist umso ergreifender, wenn dieser Mensch mitten aus dem Leben gerissen wurde.
Am Tag der würdevollen Abschiedsfeier mit persönlicher Trauerrede stehen sein gesamtes Leben sowie die gemeinsam erlebten Momente noch einmal für alle Trauernden gleichzeitig im Mittelpunkt. Zu Ehren der Verstorbenen und für die Erinnerung, ergänzen wir die Dekoration mit persönlichen Details, welche von den Familien ausgesucht werden.
Wir begleiten Sie auf diesem Weg und wünschen Allen, die einen Verlust erleiden mussten, viel Kraft!
Übergabe eines Algordanza Erinnerungsdiamanten
Wieder einmal konnten wir Angehörigen einen Algordanza Erinnerungsdiamanten überreichen, eine besondere Art der Erinnerung.
Suchen Sie nach einer außergewöhnlichen Bestattungsform, bei der Sie sich keine Gedanken um das Grab und die Grabpflege machen müssen, Sie aber ein wertvolles Erinnerungsstück an Ihren Angehörigen haben? Vielleicht wäre dann ein Algordanza Erinnerungsdiamant aus der Asche des Verstorbenen genau das richtige für Sie. Falls Ihr Interesse geweckt ist, wir beraten Sie gerne!
03/2020 - Aktuelles Thema Corona-Pandemie
Das Corona–Virus hat weitreichende Folgen für unser tägliches Leben.
Uns alle beschäftigt die Sorge, werde ich auch davon betroffen sein oder bin ich gar schon infiziert? Todesfälle infolge einer Corona Erkrankung sind aufgrund des noch gut funktionierenden Gesundheitswesens eher die Ausnahme.
Dennoch werden Familien von Todesfällen, die nicht mit der aktuellen Situation in Zusammenhang zu bringen sind, betroffen sein. Wir möchten Ihnen natürlich weiterhin beistehen, wenn Sie unsere Hilfe brauchen.
Deshalb bieten wir Ihnen an, die komplette Betreuung und Abwicklung per Telefon, Mail, WhatsApp und anderen modernen Kommunikationswegen durchzuführen.
Außerdem schalten wir Ihnen unser Online Portal frei, so dass Sie ganz entspannt von zu Hause aus eine Produktauswahl treffen können. Die Trauerfeiermusik suchen Sie aus ca. 1200 Titeln am heimischen PC aus.
Formulierungen für die Traueranzeige bzw. für Trauerkarten finden Sie ebenso dort. Ihre Adressen für die Trauerpost geben Sie in die für Sie eingerichtete Datenbank ein. Das Kuvertieren, Frankieren und zur Post bringen übernehmen wir.
Selbstverständlich steht Ihnen unser Büro für eine persönliche Beratung auch wie gewohnt offen. Speziell in diesem Fall hat die Hygiene bei uns höchste Priorität und gerne bieten wir auf Wunsch für jeden Kunden zusätzliche Schutzmassnahmen in Form von Mundschutz und Desinfektionsmittel an.
Bleiben Sie gesund!
Ihre Familie Hayer
02/2020 - Aktuelles Schaufenster
Thema des Schaufensters ist diesmal: Fastenzeit
04/2017 - Schonvermögen ab 01.04.2017 auf 5.000.- € erhöht
Eine gute Nachricht für alle Leistungsberechtigten nach SGB XII: Ab dem 01. April 2017 wurde die Vermögensschongrenze („Schonvermögen") nach § 90 Abs. 3 SGB XII von 2.600 € auf 5.000 € erhöht. Damit wurde der seit 1988 nicht mehr an die steigenden Lebenshaltungs-kosten angepasste Vermögensschonbetrag substantiell erhöht. Dies bedeutet für abzuschließende Bestattungsvorsorgeverträge oder Überprüfungen bestehender Bestattungsvor-sorgen bei Antragstellung auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, dass die Sozialbehörden neben einem Schonvermögen in Höhe von nun mehr 5.000 € eine "angemessene" Bestattungsvorsorge gem. dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 18. März 2008 berücksichtigen müssen