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Ethische Grundsätze

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Art. 1 Abs. 1, Deutsches Grundgesetz

Die Menschenwürde endet nicht mit dem Tod; diese Überzeugung bestimmt unser Handeln im Umgang mit den Verstorbenen.

Wir verpflichten uns:

  • zur Arbeit nach Maßgabe des Bestattungsgesetzes,
  • zum respektvollen und sorgfältigen Umgang mit den Verstorbenen,
  • den erklärten Willen der Verstorbenen und ihrer Angehörigen umzusetzen,
  • zur Verschwiegenheit und Diskretion.
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