Ethische Grundsätze
„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Art. 1 Abs. 1, Deutsches Grundgesetz
Die Menschenwürde endet nicht mit dem Tod; diese Überzeugung bestimmt unser Handeln im Umgang mit den Verstorbenen.
Wir verpflichten uns:
- zur Arbeit nach Maßgabe des Bestattungsgesetzes,
- zum respektvollen und sorgfältigen Umgang mit den Verstorbenen,
- den erklärten Willen der Verstorbenen und ihrer Angehörigen umzusetzen,
- zur Verschwiegenheit und Diskretion.